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Haus- und Platzordnung

Allgemein

  • Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Ausbildungsgelände und den Parkplatz. Alle Vereinsmitglieder, sowie Besucher und sonstige Vereinsgäste sind an die Platzordnunggebunden.
  • Weisungsberechtigt sind die Mitglieder des Vorstandes und die Ausbilder. Diese sind berechtigt, auf die Einhaltung der Platzordnung zu achten und Zuwiderhandlungen anzumahnen. Grobe Zuwiderhandlungen können Verweis oder Platzverweis nach sich ziehen.
  • Die Hunde sind auf dem gesamten Gelände angeleint zu führen bzw. so unterzubringen, dass andere Personen, Tiere oder Sachen nicht unnötigen Gefahren ausgesetzt werden. Ansteckend kranke Hunde sind vom Ausbildungsgelände fernzuhalten, um weitere Übertragungen zu vermeiden. Die Erkrankung ist dem Ausbilder oder dem Vorstand anzuzeigen, um entsprechende Maßnahmen einleiten zu können.
  • Alle Vereinseinrichtungen und Geräte sind pfleglich zu behandeln und im ursprünglichen Zustand zu hinterlassen. Eventuelle Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
  • Die Nutzung des Ausbildungsplatzes außerhalb der Trainingszeiten geschieht ausdrücklich auf eigene Gefahr! Jedes Mitglied ist dabei für Ordnung und Sicherheit selber zuständig!
  • Die Umgangsform aller Anwesenden miteinander sollte von freundschaftlicher, sportlich fairer Natur sein.
  • Im Umgang mit dem Hund sind alle Handlungen untersagt, welche dem Tierschutz zuwiderlaufen oder nach allgemeinem Empfinden dem Hund Schaden physischer oder psychischer Natur beibringen können. Die Verwendung von Stromreizgeräten oder Stachelhalsbändern ist ausdrücklich untersagt.

Verunreinigung des Platzes

  • Es ist darauf zu achten, dass die Hunde vor dem Betreten des Hundeplatzes ausreichend Gelegenheit haben, sich zu entleeren.
  • Sollte der Hund sich auf dem Platz lösen, hat jeder Hundehalter die Verunreinigung umgehend zu beseitigen.

Impfung

  • Zutritt haben nur Hunde mit gültiger Tollwutimpfung. Jeder Hundehalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Hund über einen ausreichenden Impfschutz verfügt.

Haftung

  • Auch für die Dauer des Platzaufenthaltes bleibt der Hundeführer/Besitzer verantwortlicher Halter für seinen Hund im Sinne des BGB (Hundehaftpflichtversicherung notwendig!).
  • Die Teilnahme am Übungs- und Trainingsbetrieb erfolgt auf eigenes Risiko! Für Schäden und Unfälle irgendwelcher Art übernimmt der PHV Lüneburg von 1908 e.V. keine Verantwortung oder Haftung!
  • Eltern haften für ihre Kinder

Übungs- und Trainingsbetrieb

  • Bei Gruppenausbildungen und bestimmten Trainingseinheiten ist ggf. ein rechtzeitiges Erscheinen vor Beginn der Übungsstunden zu beachten um die notwendigen Geräte, Hindernisse usw. aufzubauen. Es liegt im Ermessen des Ausbilders, die Teilnahme sonst zu verweigern.
  • Die Ausbildungs- und Übungsleiter sind in Rücksprache mit dem Vorstand berechtigt, einzelne Teilnehmer aus besonderem Anlass vom Übungs- und Ausbildungsbetrieb auszuschließen.
  • Trainingsbetrieb geht vor freiem Training.

Bei ungebührlichem Verhalten gegenüber einem Amtsträger des PHV Lüneburg von 1908 e.V., DVG,

VDH oder FCI, sowie bei erheblichen Störungen des Vereinsfriedens, insbesondere die Beleidigung

und/oder haltlose Verdächtigung von Mitgliedern, sowie der Nichtbeachtung der Haus- und

Platzordnung können Vereinsstrafen verhängt werden.